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Rechts-VO der BRB-Landesregierung zum Vereinsbetrieb![]() (Manfred Poppe - Sportwart Snooker im BBBV)
Liebe BBBV-Vereine und deren Mitglieder, die Landesregierung von Brandenburg hat am 17.03.2020 eine Rechtsverordnung erlassen. Unter anderem heisst es darin: § 4 Badeanstalten, Sportstätten, Spielplätze und Sportbetrieb (1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanz-studios und ähnliches ist untersagt. (2) Ausnahmen von der Untersagung können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung von der zuständigen Behörde zugelassen werden. (3) Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist untersagt. Spielplätze und Spielflächen von Schulen, Horten und Kindertagesstätten dürfen im Rahmen des Notfallbetriebs von Schulen, Horten und Kinder-tagesstätten genutzt werden. § 5 Verbot von Zusammenkünften Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen werden verboten.
Der Liga-Spiel- und Vereins-Sport bzw. -Trainings-Betrieb oder andere Zusammenkünfte in Vereinen ist damit nicht mehr möglich. Sämtliche Liga-Spieltage und Turniere im Bereich des BBBV sind für die Dauer der Rechts-VO abgesagt. Die Rechts-VO gilt vorerst bis zum 19. April 2020. Die ausführliche Rechtsverordnung und die Pressemitteilung der Landesregierung habe ich gestern an alle Vereins-Mail-Addys geschickt. Präsidium und Vorstand des BBBV bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Rechts-VO. Über weitere Entwicklungen oder Änderungen, werden wir nach Möglichkeit zeitnah informieren. Bleibt gesund, die wieder besseren Zeiten liegen vor uns! | |
